Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AquaDesign Odenwald

Inhaber: Marc di Pancrazio

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AquaDesign Odenwald, Inhaber Marc di Pancrazio, und dem Auftraggeber im Bereich:

  • Planung von Aquarien
  • Bezug der Waren Online oder bei örtlichen Gewerbepartnern
  • Gestaltung und Einrichtung der Aquarien
  • Lieferung der fertigen Aquarien zum Kunden und Aufbau
  • Pflege- und Wartungsleistungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Leistungen – Aquarium Einrichtung

2.1 Leistungsumfang

Die Einrichtungsleistung umfasst – je nach Angebot:

  • Beratung und Planung
  • Konzeption des Layouts
  • Auswahl und Bestellung von projektbezogenen Waren
  • Aufbau und Einrichtung vor Kundenlieferung
  • Lieferung zum Kunden
  • Einweisung des Kunden

Materialkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht im Angebot inkludiert.

 

2.2 Liefer- und Leistungszeit

Termine werden individuell vereinbart.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.

 

2.3 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und gemeinsamer Begutachtung des Projekts beim Kunden vor Ort. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. 

Mit der Abnahme erkennt der Kunde die vertragsgemäße Leistung an. Kleinere optische Abweichungen vom Entwurf, die den Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Nach Fertigstellung gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich angezeigt werden. 

Für Schäden, die nach der Übergabe des Aquariums durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Nutzung, Veränderungen am System oder ungeeignete Aufstellbedingungen entstehen, übernimmt AquaDesign Odenwald keine Haftung.

Veränderungen an Technik, Einrichtung oder Aufbau durch den Kunden oder Dritte können die Funktionsfähigkeit des Systems beeinflussen. Für daraus entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.

Aquarien sind biologische Systeme. Veränderungen des Layouts durch Pflanzenwachstum, Rückschnitt, biologische Prozesse oder natürliche Alterung von Materialien stellen keinen Mangel dar.

 

2.4 Haftung bei Neueinrichtung

Aquarien sind biologische Systeme.

Eine Garantie auf:

  • Pflanzenwachstum
  • Algenfreiheit
  • Fischgesundheit

kann nicht übernommen werden. Für Schäden oder Verluste von Tieren, die nach der Einrichtung entstehen, übernimmt AquaDesign Odenwald keine Haftung.

Aquarienlayouts werden individuell gestaltet. Abbildungen, Visualisierungen oder Referenzbilder dienen ausschließlich als gestalterische Orientierung. Jedes Aquarium ist ein handgefertigtes Einzelstück, weshalb geringfügige Abweichungen in Aufbau, Pflanzenwahl und Hardscape möglich sind. 

Vor der finalen Einrichtung kann dem Kunden ein Zwischenstand des Layouts (zum Beispiel Hardscape‑Aufbau) zur Abstimmung übermittelt werden. Kleinere Anpassungen sind möglich. Umfangreiche Umgestaltungen nach Fertigstellung können zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachen.

Während der Planungs‑ und Einrichtungsphase können Zwischenstände des Aquariums (zum Beispiel Aufbau der Dekorationsmaterialien, Bepflanzung oder Layout) zur Abstimmung übermittelt werden. Erfolgt durch den Kunden eine Zustimmung oder Freigabe, auch über elektronische Kommunikationswege wie E‑Mail oder Messenger‑Dienste, gilt der jeweilige Gestaltungsschritt als akzeptiert. Nach dieser Freigabe sind nur noch geringfügige Anpassungen möglich.

Der Kunde ist für die Tragfähigkeit sowie die Eignung des vorgesehenen Aufstellortes verantwortlich. Möbelstücke oder Unterkonstruktionen müssen für das Gesamtgewicht eines gefüllten Aquariums geeignet sein.

AquaDesign Odenwald haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

§ 3 Pflege- und Wartungsservice

3.1 Leistungsumfang

Pflegeleistungen können beinhalten:

  • Wasserwechsel
  • Reinigung von Scheiben und Technik
  • Rückschnitt von Pflanzen
  • Kontrolle der Wasserwerte
  • Fütterung (optional)

Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Pflegevertrag.

 

3.2 Vertragsdauer

Pflegeverträge können als:

  • Einmaliger Service
  • Monatlicher Service
  • Individuell vereinbarte Intervalle

geschlossen werden.

 

3.3 Zutrittsregelung

Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt gewährt wird.

Bei nicht gewährtem Zutritt zum vereinbarten Termin kann dieser Termin als Stundensatz in Höhe von 69,- € berechnet werden.

 

3.4 Haftung bei Pflege

Keine Haftung für Schäden durch:

  • Bestehende Vorerkrankungen von Tieren
  • Mangelhafte Technik, die nicht von AquaDesign Odenwald geliefert wurde
  • Stromausfälle
  • Externe Einflüsse
  • Höhere Gewalt

 

§ 4 Materialbestellung und Widerruf

Für die Einrichtung eines Aquariums werden individuell und projektbezogen Waren beschafft. Das können Materialien sein wie Aquarien, Technik, Dekorationsmaterialien (Natursteine und Hölzer), Bodengrund (bevorzugt Sand), Pflanzen oder Zubehör individuell für den Auftrag.

Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. 

Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt insbesondere für individuell zusammengestellte Dekorationsmaterialien- Layouts (Hardscape) und Pflanzenpakete

Die Bestellung dieser Materialien erfolgt erst nach Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber. Die Auftragsbestätigung kann auch in Textform (zum Beispiel per E‑Mail oder WhatsApp) erfolgen.

Im Falle einer Stornierung eines bereits begonnenen Projekts sind die bis dahin entstandenen Materialkosten für bereits bestellte Waren sowie die bereits erbrachte Arbeitszeit vollständig zu vergüten.

Der Kunde kann technische Komponenten, Aquarien, Beleuchtung oder Zubehör grundsätzlich selbst 
beschaffen. Alternativ kann auf Wunsch ein bereits vorhandenes Aquarium sowie vorhandene technische Komponenten des Kunden in das Projekt integriert werden.

In beiden Fällen übernimmt AquaDesign Odenwald ausschließlich die gestalterische Planung, den Aufbau des Layouts sowie die Einrichtung des Aquariums als Dienstleistung.

Auf Wunsch können Dekorationsmaterialien (zum Beispiel Steine oder Wurzeln) sowie Wasserpflanzen gezielt durch AquaDesign Odenwald ausgewählt und bereitgestellt werden. Diese werden gemeinsam mit der gestalterischen Dienstleistung separat berechnet.

Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Aquarien oder technische Komponenten übernimmt AquaDesign Odenwald keine Gewährleistung. Ebenso übernimmt AquaDesign Odenwald keine Verantwortung für die Kompatibilität, Funktionsfähigkeit oder Eignung der vom Kunden bereitgestellten technischen Komponenten.

 

§ 5 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte für alle gelieferten Waren (zum Beispiel Technik und Aquarien).

Bei Mängeln an technischem Zubehör ist der Kunde verpflichtet, AquaDesign Odenwald zeitnah zu informieren, damit eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Anbieter oder dessen Vorlieferanten erfolgen kann.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Veränderungen am System oder natürliche biologische Prozesse (zum Beispiel Algenbildung oder Absterben von Pflanzen nach Übergabe) entstehen. 

 

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich gemäß §19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung).

Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei individuell geplanten Aquarienprojekten kann eine Anzahlung vereinbart werden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von AquaDesign Odenwald.

AquaDesign Odenwald ist berechtigt, Bilder der eingerichteten Aquarien vor Lieferung oder vor Ort beim Kunden aufzunehmen und zu Dokumentations und Werbezwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung

AquaDesign Odenwald haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet AquaDesign Odenwald nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) haftet der AquaDesign Odenwald auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden durch externe Einflüsse, Stromausfälle oder bauseitige Mängel (zum Beispiel mangelnde Tragfähigkeit), sofern diese nicht im Verantwortungsbereich von AquaDesign Odenwald liegen, bleibt ausgeschlossen. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

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