Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AquaDesign Odenwald

Inhaber: Marc di Pancrazio

 

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AquaDesign Odenwald, Inhaber Marc di Pancrazio, und dem Auftraggeber in den Bereichen:

- Planung von Aquarien

- Bezug von Waren (Online oder über gewerbliche Partner)

- Gestaltung und Einrichtung von Aquarien

- Lieferung und Aufbau von Aquarien beim Kunden

- Pflege- und Wartungsleistungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform (zum Beispiel E-Mail).

 

§2 Leistungen – Aquarium-Einrichtung

2.1 Leistungsumfang

Die Einrichtungsleistung umfasst je nach individuellem Angebot: Beratung, Planung, Layout-Konzeption, Auswahl/Bestellung projektbezogener Waren, Vorbereitung, Lieferung, Aufbau vor Ort und Einweisung des Kunden. Materialkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert sind.

2.2 Liefer- und Leistungszeit

Termine werden individuell vereinbart. Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unverschuldeten Lieferengpässen von Vorlieferanten hat AquaDesign Odenwald nicht zu vertreten und berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen.

2.3 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und gemeinsamer Begutachtung des Projekts beim Kunden vor Ort. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden. Mit der Abnahme erkennt der Kunde die vertragsgemäße Leistung an. Geringfügige optische Abweichungen vom Entwurf, die den Gesamteindruck des Aquascapes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

2.4 Biologische Systeme und Haftungsausschlüsse

Aquarien sind lebende, biologische Systeme. Eine Garantie auf dauerhafte Algenfreiheit, spezifisches Pflanzenwachstum oder die absolute Gesundheit von eingebrachten Tieren kann nicht übernommen werden. Für Schäden, die nach der Übergabe durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Nutzung/Pflege durch den Kunden, eigenmächtige Veränderungen am System, ungeeignete Aufstellbedingungen oder natürliche biologische Alterungsprozesse entstehen, übernimmt AquaDesign Odenwald keine Haftung, es sei denn, diese beruhen auf einem von AquaDesign Odenwald zu vertretenden Mangel.

2.5 Individualität und Abstimmung

Aquarienlayouts werden als handgefertigte Einzelstücke individuell gestaltet. Referenzbilder dienen nur als Orientierung. Soweit während der Planungs- und Einrichtungsphase Zwischenstände (zum Beispiel Hardscape-Aufbau) per E-Mail oder Messenger zur Abstimmung übermittelt und vom Kunden freigegeben werden, gilt dieser Gestaltungsschritt als akzeptiert. Nachträgliche, umfangreiche Umgestaltungen auf Wunsch des Kunden werden als zusätzlicher Arbeitsaufwand gesondert berechnet.

2.6 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist allein verantwortlich für die ausreichende Tragfähigkeit sowie die bauliche Eignung des vorgesehenen Aufstellortes. Unterkonstruktionen und Möbelstücke müssen für das Gesamtgewicht des gefüllten Aquariums ausgelegt sein.

 

§3 Pflege- und Wartungsservice

3.1 Leistungsumfang

Pflegeleistungen können Wasserwechsel, Reinigung von Scheiben und Technik, Pflanzenrückschnitt, Kontrolle der Wasserwerte sowie optionale Fütterungen beinhalten. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, mündlicher Absprache oder dem Pflegevertrag.

3.2 Vertragsdauer

Pflegeverträge können als einmaliger Service, monatlicher Service oder in individuell vereinbarten Intervallen geschlossen werden.

3.3 Zutrittsregelung und Ausfallhonorar

Der Auftraggeber stellt sicher, dass AquaDesign Odenwald zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt gewährt wird. Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. durch Nichtgewährung des Zutritts), nicht durchgeführt werden, ist AquaDesign Odenwald berechtigt, den vergeblichen Aufwand pauschal mit 69,- € zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

3.4 Spezifische Haftung bei Pflegearbeiten

Unter Berücksichtigung der Haftungsregelungen in §8 wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch bestehende, nicht erkennbare Vorerkrankungen von Tieren, mangelhafte Kundentechnik (sofern nicht von AquaDesign Odenwald geliefert), Stromausfälle, unvorhersehbare Wasserwertveränderungen des lokalen Versorgers oder höhere Gewalt entstehen.

 

§4 Materialbestellung, Individualanfertigungen und Widerruf

4.1 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Individualwaren

Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt ausdrücklich für individuell zusammengestellte Naturmaterialien (Hardscape wie Steine, Wurzeln) sowie speziell kommissionierte Pflanzenpakete.

4.2 Stornierung

Die Bestellung dieser Materialien erfolgt erst nach Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (auch per E-Mail oder WhatsApp möglich). Im Falle einer Stornierung eines bereits begonnenen Projekts durch den Kunden sind die bis dahin entstandenen Materialkosten für bereits bestellte, individualisierte Waren sowie die bereits erbrachte Arbeitszeit vollständig zu vergüten.

4.3 Beigestellte Materialien des Kunden

Der Kunde kann technische Komponenten oder Aquarien selbst beschaffen oder Altbestände integrieren. AquaDesign Odenwald übernimmt in diesem Fall ausschließlich die gestalterische Planung und die Einrichtung als Dienstleistung. Für vom Kunden bereitgestellte Materialien, Aquarien oder Technik wird keine Gewährleistung oder Haftung für Kompatibilität und Funktionsfähigkeit übernommen.

 

§5 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte für alle von AquaDesign Odenwald gelieferten technischen Waren und Aquarien. Mängel an technischem Zubehör sind unverzüglich anzuzeigen. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Veränderungen am System durch den Kunden oder natürliche biologische Prozesse nach der Übergabe entstehen.

 

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich gemäß § 19 UStG ohne Ausweis der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung). Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei individuell geplanten Aquarienprojekten kann eine Anzahlung vereinbart werden.

 

§7 Eigentumsvorbehalt und Bildrechte

7.1 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AquaDesign Odenwald.

7.2 Bildrechte

AquaDesign Odenwald ist berechtigt, Fotografien und Videos der eingerichteten Aquarien (vor der Lieferung oder vor Ort beim Kunden) anzufertigen und diese zu Dokumentations- sowie Werbezwecken (zum Beispiel Social Media, Website) zu verwenden. Die Privatsphäre des Kunden (keine Abbildung von Personen, Adressen oder privaten Wohnräumen abseits des Aquariums) wird dabei strikt gewahrt. Berechtigte, entgegenstehende Interessen des Kunden werden berücksichtigt.

 

§8 Haftungsbeschränkung

8.1 Unbeschränkte Haftung

AquaDesign Odenwald haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist.

8.2 Verletzung von Kardinalpflichten

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet AquaDesign Odenwald auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Sonstige Fälle

Im Übrigen ist die Haftung von AquaDesign Odenwald für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch externe Einflüsse, Stromausfälle oder bauseitige Mängel (zum Beispiel mangelnde Tragfähigkeit des Bodens), sofern diese nicht im Verantwortungsbereich von AquaDesign Odenwald liegen.

 

§9 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel). Es gilt deutsches Recht.

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